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Systemnutzungsentgelt-Verordnung 2018- Novelle 2020

Die IG Windkraft hat zum Entwurf der Verordnung der Regulierungskommission der E-Control, mit der die Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 geändert wird (SNE-VO 2018 - Novelle 2020), Stellung genommen.

© IG Windkraft
© IG Windkraft

Der Verordnungsentwurf sieht eine Steigerung der Netzverlustentgelte an den für Windkraftanlagen relevanten Netzebenen im Burgenland um 9 %, in Niederösterreich um 25 %, in der Steiermark um 28 % und in Oberösterreich um 36 % vor. Stromerzeuger in Österreich werden mit Netzentgelten belastet, welche in Nachbarländern nicht zu leisten sind. Dies nachteilige Belastung im Vergleich zu Erzeugern aus dem Ausland hat negative volkswirtschaftliche Auswirkungen und steht darüber hinaus im Widerspruch zum Ziel eines integrierten und wettbewerbsfähigen europäischen Elektrizitätsbinnenmarktes. Bei der kommenden Umsetzung der neuen EU-Rechtsvorschriften zum Elektrizitätsbinnenmarkt ist diese Diskriminierung heimischer Stromerzeuger endlich zu beseitigen.
Im Juni 2019 wurden die neuen EU-Rechtsvorschriften zum Elektrizitätsbinnenmarkt kundgemacht. Ziel der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie ist die Schaffung integrierter, wettbewerbsorientierter, fairer und transparenter Energiemärkte. Ziel der Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung sind die Stärkung der Stromgroßhandelsmärkte sowie die Erhöhung grenzüberschreitender Stromflüsse in der EU. Konkret soll durch die Verordnung eine Basis für die Erreichung der Ziele der Energieunion geschaffen werden, explizit angesprochen sind Effizienz, höherer Anteil erneuerbarer Energien, Versorgungssicherheit, Flexibilität und Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung und Innovation. Während die Richtlinie nun von den Mitgliedstaaten bis Ende 2020 in nationales Recht umzusetzen ist, erlangt die Verordnung bereits am 1.1.2019 unmittelbare Geltung.
Wie schon in der Vergangenheit halten wir fest, dass Stromerzeuger in Österreich mit Netzgebühren belastet werden, welche in Nachbarländern nicht zu leisten sind und die auch nicht auf Stromimporte eingehoben werden. Dies steht im Widerspruch zu den oben angeführten Zielen eines integrierten, wettbewerbsorientierten und fairen Elektrizitätsmarktes und der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien. Auch der Verband der europäischen Regulatoren und der Consultant Cambridge Economic Policy Advisors haben in der Vergangenheit auf die bei fortschreitender Marktkopplung und hoher Belastung der Erzeuger hochproblematischen Effekte auf die Erzeugungsleistung hingewiesen. Dass heimische Erzeugungsanlagen im Vergleich zur Stromerzeugung im Ausland benachteiligt werden, hat darüber hinaus nachteilige volkswirtschaftliche Auswirkungen: ein negativer Anreiz für Errichtung und Betrieb von Stromerzeugungsanlagen in Österreich und damit steigende Stromimporte.
Grund für den Anstieg der Netzverlustentgelte sind die gestiegenen Preise an den Energiemärkten, weshalb im Rahmen der Systemnutzungsentgelte-Verordnung keine Lösung des Problems möglich ist. Die IG Windkraft fordert jedoch die E-Control auf, sich im Rahmen der bevorstehenden Umsetzung des Elektrizitätsbinnenmarkt-Pakets für eine nachhaltige Lösung einzusetzen, indem Netzentgelte für Erzeuger (die „G-Komponente“) endlich abgeschafft und gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen am Strommarkt geschaffen werden.

Link zum Verordnungsentwurf

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